Standesamt Brandenburg an der Havel

Anschrift

Standesamt Brandenburg an der Havel
Katharinenkirchplatz 5
14770 Brandenburg an der Havel


Mail:
standesamt@stadt-brandenburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brandenburg an der Havel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 81) 58 33 02
E-Mail: standesamt@stadt-brandenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brandenburg an der Havel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brandenburg an der Havel

Definition

Eine Hochzeit definiert eine behördliche, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, belegte Grundlage einer Beziehung beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Brandenburg an der Havel anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Brandenburg an der Havel auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Brandenburg an der Havel sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim Standesamt Brandenburg an der Havel. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Brandenburg an der Havel angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Brandenburg an der Havel berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Brandenburg an der Havel zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Brandenburg an der Havel

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    32 m ü. NHN

    Fläche
    229,72 km2

    Einwohner
    72.461 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    315 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03381

    KFZ Kennzeichen
    BRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 51 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Brandenburg an der Havel

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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