Standesamt Neustadt (Dosse)

Anschrift

Standesamt Neustadt (Dosse)
Bahnhofstraße 6
16845 Amt Neustadt (Dosse)


Mail:
standesamt@neustadt-dosse.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt (Dosse) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-dosse.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt (Dosse).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neustadt (Dosse)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine dokumentierte, meistens rechtens erlaubte, gesicherte Erklärung einer Bindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Neustadt (Dosse) anmelden und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim Standesamt Neustadt (Dosse) antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Neustadt (Dosse) antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Standesamt Neustadt (Dosse). Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Neustadt (Dosse) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Papiere darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten wichtig sein! Das Trauamt in Neustadt (Dosse) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neustadt (Dosse) zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Neustadt (Dosse)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neustadt (Dosse)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Amt Neustadt (Dosse).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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