Standesamt Groß Pankow (Prignitz)

Anschrift

Standesamt Groß Pankow (Prignitz)
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)


Mail:
standesamt@gross-pankow-prignitz.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Pankow (Prignitz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gross-pankow-prignitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Pankow (Prignitz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Pankow (Prignitz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Groß Pankow (Prignitz)geboren wurden, beim Standesamt Groß Pankow (Prignitz) beantragt werden.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Groß Pankow (Prignitz) die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Kategorien von Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Groß Pankow (Prignitz) eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Pankow (Prignitz)

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich rechtens statthafte, untermauerte Grundlage eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Groß Pankow (Prignitz) anzeigen und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber im Groß Pankow (Prignitz) auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Amt in Groß Pankow (Prignitz) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Groß Pankow (Prignitz) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.