Standesamt Rüdersdorf bei Berlin

Anschrift

Standesamt Rüdersdorf bei Berlin
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin


Mail:
standesamt@ruedersdorf-bei-berlin.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rüdersdorf bei Berlin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ruedersdorf-bei-berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rüdersdorf bei Berlin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rüdersdorf bei Berlin

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Rüdersdorf bei Berlin geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rüdersdorf bei Berlin eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Rüdersdorf bei Berlin die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Arten von Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Rüdersdorf bei Berlin einen Ersatz ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rüdersdorf bei Berlin

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, zumeist rechtlich zulässige, verankerte Form eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Rüdersdorf bei Berlin anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Rüdersdorf bei Berlin auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Rüdersdorf bei Berlin sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Rüdersdorf bei Berlin klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rüdersdorf bei Berlin zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.