Standesamt Großräschen/Rań

Anschrift

Standesamt Großräschen/Rań
Seestr. 16
01983 Großräschen


Mail:
gprillwitz@grossraeschen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großräschen/Rań vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 53) 2 71 50
E-Mail: gprillwitz@grossraeschen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großräschen/Rań.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großräschen/Rań

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Großräschen/Rań geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großräschen/Rań beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Großräschen/Rań die Geburtsurkunde aus. Es existieren unterschiedliche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Großräschen/Rań eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großräschen/Rań

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine begründete, weitgehend gesetzlich erlaubte, untermauerte Basis eines Verbunds beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt Großräschen/Rań aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Großräschen/Rań auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Großräschen/Rań antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege notwendig sein! Ihr Standesamt in Großräschen/Rań informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Großräschen/Rań schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Großräschen/Rań

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oberspreewald-Lausitz

Höhe
115 m ü. NHN

Fläche
81,86 km2

Einwohner
8378 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
102 Einwohner je km2

Postleitzahl
1983

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
OSL, CA, SFB

Gemeindeschlüssel
12 0 66 112

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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