Standesamt Liebenwalde

Anschrift

Standesamt Liebenwalde
Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


Mail:
standesamt@liebenwalde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Liebenwalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 30 54) 8 05 22
E-Mail: standesamt@liebenwalde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Liebenwalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Liebenwalde

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend juristisch legale, untermauerte Grundlage einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Liebenwalde anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Liebenwalde vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Liebenwalde. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Liebenwalde angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Liebenwalde informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Liebenwalde

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    41 m ü. NHN

    Fläche
    142,17 km2

    Einwohner
    4415 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    31 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16559

    Vorwahl
    33054

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 193

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Liebenwalde

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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