Standesamt Joachimsthal

Anschrift

Standesamt Joachimsthal
Joachimsplatz 1-3
16247 Joachimsthal


Mail:
standesamt@amt-joachimsthal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Joachimsthal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 33 61) 6 46 21
E-Mail: standesamt@amt-joachimsthal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Joachimsthal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Joachimsthal

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine bewiesene, weitgehend gesetzlich legale, gefestigte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt Joachimsthal anmelden und die hierbei erforderlichen Dokumente beziehen. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Joachimsthal auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Joachimsthal. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Joachimsthal angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Belege vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Joachimsthal klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Joachimsthal zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Joachimsthal

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Barnim

    Höhe
    72 m ü. NHN

    Fläche
    121,68 km2

    Einwohner
    3388 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    28 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16247

    Vorwahl
    33361

    KFZ Kennzeichen
    BAR, BER, EW

    Gemeindeschlüssel
    12 0 60 100

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Joachimsthal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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