Standesamt Angermünde

Anschrift

Standesamt Angermünde
Markt 24
16278 Angermünde


Mail:
info@angermuende.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 09:00 – 12:00 Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Angermünde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 31) 26 00 42
E-Mail: info@angermuende.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Angermünde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Angermünde

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, zumeist zulässig erlaubte, untermauerte Grundlage einer Beziehung von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Standesamt Angermünde anmelden und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie direkt bei der Behörde in Angermünde vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Angermünde antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Angermünde gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Dokumente darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Angermünde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Angermünde zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Angermünde

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Uckermark

    Höhe
    51 m ü. NHN

    Fläche
    324,24 km2

    Einwohner
    13.696 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    42 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16278

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    UM, ANG, PZ, SDT, TP

    Gemeindeschlüssel
    12 0 73 008

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    Landesportal Brandenburg

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    Angermünde

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