Standesamt Brück

Anschrift

Standesamt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück


Mail:
standesamt@amt-brueck.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 38 44) 6 23 35
E-Mail: standesamt@amt-brueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brück

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine anerkannte, überwiegend juristisch statthafte, untermauerte Form eines Verbunds beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Brück anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie selber im Brück auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Brück antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Brück. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Brück gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Trauamt in Brück klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Brück zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Brück

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Potsdam-Mittelmark

    Höhe
    44 m ü. NHN

    Fläche
    86,19 km2

    Einwohner
    4076 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    47 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14822

    Vorwahl
    33844

    KFZ Kennzeichen
    PM

    Gemeindeschlüssel
    12 0 69 076

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Brück

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