Standesamt Brück
Anschrift
Standesamt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück
Mail: standesamt@amt-brueck.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 38 44) 6 23 35
E-Mail: standesamt@amt-brueck.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brück.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Brück
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Brückgeborene Personen beim Standesamt Brück zu beantragen.
Im Folgenden sind einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Brück die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Typen von Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Falls einmal das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Brück einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Brück
Definition
Ein Ehebündnis beschreibt eine anerkannte, weitgehend gerecht rechtmäßige, belegte Kennzeichung einer Vereinigung beider Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Eheschließung bei der Behörde in Brück aufnehmen und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Brück antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten vonnöten sein! Ihr Amt in Brück klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Brück zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Brück
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Potsdam-Mittelmark
Höhe
44 m ü. NHN
Fläche
86,19 km2
Einwohner
4076 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
47 Einwohner je km2
Postleitzahl
14822
Vorwahl
33844
KFZ Kennzeichen
PM
Gemeindeschlüssel
12 0 69 076
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Brück auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Brück.
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