Standesamt Senftenberg

Anschrift

Standesamt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg


Mail:
standesamt@senftenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Senftenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 73) 70 12 49
E-Mail: standesamt@senftenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Senftenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Senftenberg

Definition

Eine Heirat beschreibt eine behördliche, gewöhnlich rechtlich statthafte, gesicherte Form einer Vereinigung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Senftenberg anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie selbst im Senftenberg antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Senftenberg antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Senftenberg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Senftenberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Senftenberg berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Senftenberg zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Senftenberg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberspreewald-Lausitz

    Höhe
    102 m ü. NHN

    Fläche
    127,56 km2

    Einwohner
    23.232 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    182 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OSL, CA, SFB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 66 304

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    Landesportal Brandenburg

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    Senftenberg

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