Standesamt Großthiemig

Anschrift

Standesamt Großthiemig
Großenhainer Straße 25
04932 Gröden


Mail:
standesamt@grossthiemig.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großthiemig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossthiemig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großthiemig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großthiemig

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Großthiemig geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großthiemig beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Großthiemig das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Sorten von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Großthiemig eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großthiemig

Definition

Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, vorwiegend legitim zugestandene, gestärkte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Großthiemig anzeigen und die dafür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Großthiemig vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Großthiemig informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Großthiemig zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.