Standesamt Wustermark

Anschrift

Standesamt Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark


Mail:
standesamt@wustermark.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wustermark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wustermark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wustermark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wustermark

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wustermarkgeboren wurden, beim Standesamt Wustermark beantragt werden.

Hier einige mehrere allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Wustermark die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Wustermark eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wustermark

Definition

Eine Trauung beschreibt eine begründete, überwiegend gerecht geregelte, gesicherte Bestätigung einer Verbindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Wustermark aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Wustermark antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Wustermark sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt erforderlich sein! Ihr Standesamt in Wustermark klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wustermark schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.