Standesamt Wiesenburg/Mark

Anschrift

Standesamt Wiesenburg/Mark
Schloßstraße 1
14827 Wiesenburg/Mark


Mail:
standesamt@wiesenburg-mark.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesenburg/Mark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wiesenburg-mark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesenburg/Mark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesenburg/Mark

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Wiesenburg/Mark geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wiesenburg/Mark beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Wiesenburg/Mark die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird für verschiedene administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Wiesenburg/Mark eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiesenburg/Mark

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Verbindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt in Wiesenburg/Mark aufnehmen und die dafür relevanten Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Amt in Wiesenburg/Mark erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Wiesenburg/Mark antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Wiesenburg/Mark informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wiesenburg/Mark schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.