Standesamt Lübben (Spreewald)

Anschrift

Standesamt Lübben (Spreewald)
Poststr. 5
15907 Lübben (Spreewald)


Mail:
standesamt@luebben.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lübben (Spreewald) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 46) 79 25 14
E-Mail: standesamt@luebben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lübben (Spreewald).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lübben (Spreewald)

Definition

Eine Trauung bestimmt eine begründete, zumeist juristisch zulässige, gesicherte Begründung einer Bindung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Amt in Lübben (Spreewald) erklären und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Lübben (Spreewald) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Lübben (Spreewald) sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Lübben (Spreewald) gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Lübben (Spreewald) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lübben (Spreewald) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Lübben (Spreewald)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Dahme-Spreewald

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    120,85 km2

    Einwohner
    13.937 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    115 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15907

    Vorwahl
    03546

    KFZ Kennzeichen
    LDS, KW, LC, LN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 61 316

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lübben (Spreewald)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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