Standesamt Schönwald (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Schönwald (Brandenburg)
Hauptstraße 41
15938 Golßen


Mail:
standesamt@golssen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönwald (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@golssen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönwald (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönwald (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schönwald (Brandenburg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schönwald (Brandenburg) geboren sind.

Hier einige ein paar allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Schönwald (Brandenburg) die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Sorten von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird bei verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schönwald (Brandenburg) einen Ersatz beantragen. Dafür werden meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönwald (Brandenburg)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, vorwiegend legitim legale, festgemachte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Amt in Schönwald (Brandenburg) anzeigen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden holen. Generell sollten Sie selber beim Amt in Schönwald (Brandenburg) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Schönwald (Brandenburg) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schönwald (Brandenburg) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schönwald (Brandenburg)

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Dahme-Spreewald

Höhe
58 m ü. NHN

Fläche
63,68 km2

Einwohner
2484 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
39 Einwohner je km2

Postleitzahl
15938

Vorwahl
35452

KFZ Kennzeichen
LDS, KW, LC, LN

Gemeindeschlüssel
12 0 61 164

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönwald (Brandenburg)

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Wegweiser:

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