Standesamt Rabenstein/Fläming

Anschrift

Standesamt Rabenstein/Fläming
Großstr. 6
14823 Niemegk


Mail:
standesamt@amt-niemegk.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rabenstein/Fläming vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 38 43) 6 27 33
E-Mail: standesamt@amt-niemegk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rabenstein/Fläming.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rabenstein/Fläming

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Rabenstein/Fläming geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rabenstein/Fläming eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Rabenstein/Fläming die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Rabenstein/Fläming eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rabenstein/Fläming

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, gestärkte Erklärung einer Beziehung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Rabenstein/Fläming anmelden und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Amt in Rabenstein/Fläming auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Standesamt in Rabenstein/Fläming klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Rabenstein/Fläming

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Potsdam-Mittelmark

Höhe
75 m ü. NHN

Fläche
45,12 km2

Einwohner
2042 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
45 Einwohner je km2

Postleitzahl
14823

Vorwahl
33843

KFZ Kennzeichen
PM

Gemeindeschlüssel
12 0 69 448

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Rabenstein/Fläming

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