Standesamt Mühlberg/Elbe

Anschrift

Standesamt Mühlberg/Elbe
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda


Mail:
standesamt@badliebenwerda.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mühlberg/Elbe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 53 41) 15 51 27
E-Mail: standesamt@badliebenwerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mühlberg/Elbe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Mühlberg/Elbe

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, vorwiegend rechtens zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Verbindung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Mühlberg/Elbe aufnehmen und die hierfür wichtigen Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Mühlberg/Elbe auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Mühlberg/Elbe antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Heiratsamt Mühlberg/Elbe. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten in Mühlberg/Elbe angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Mühlberg/Elbe ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Mühlberg/Elbe

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    86 m ü. NHN

    Fläche
    138,88 km2

    Einwohner
    9242 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    35341

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Mühlberg/Elbe

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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