Standesamt Lindow (Mark)

Anschrift

Standesamt Lindow (Mark)
Straße des Friedens 20
16835 Lindow (Mark)


Mail:
bergmann@amt-lindow-mark.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lindow (Mark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 39 33) 8 96 32
E-Mail: bergmann@amt-lindow-mark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lindow (Mark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lindow (Mark)

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine erklärte, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, gefestigte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Lindow (Mark) einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Papiere besorgen. Generell sollten Sie selber beim Standesamt Lindow (Mark) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Lindow (Mark) sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Lindow (Mark). Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Lindow (Mark) angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben wichtig sein! Das Amt in Lindow (Mark) ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lindow (Mark) schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Lindow (Mark)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Ostprignitz-Ruppin

    Höhe
    41 m ü. NHN

    Fläche
    65,47 km2

    Einwohner
    2991 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    46 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16835

    Vorwahl
    33933

    KFZ Kennzeichen
    OPR, KY, NP, WK

    Gemeindeschlüssel
    12 0 68 280

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lindow (Mark)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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