Standesamt Velten

Anschrift

Standesamt Velten
Rathausstr. 10
16727 Velten


Mail:
standesamt@velten.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Velten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 04) 37 91 63
E-Mail: standesamt@velten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Velten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Velten

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend zulässig statthafte, untermauerte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Velten einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Velten antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Velten . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Velten angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind vorzuzeigen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Velten stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Velten zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Velten

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    33 m ü. NHN

    Fläche
    23,37 km2

    Einwohner
    12.405 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    531 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16727

    Vorwahl
    03304

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 332

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    Landesportal Brandenburg

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    Velten

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    Stadtgeschichte

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