Standesamt Storkow (Mark)

Anschrift

Standesamt Storkow (Mark)
Rudolf-Breitscheid-Str. 74
15859 Storkow (Mark)


Mail:
standesamt@storkow.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Storkow (Mark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 36 78) 6 84 23
E-Mail: standesamt@storkow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Storkow (Mark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Storkow (Mark)

Definition

Eine Trauung bestimmt eine behördliche, gewöhnlich rechtlich legale, gesicherte Bestätigung eines Verbunds beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Storkow (Mark) anzeigen und die dazu relevanten Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Storkow (Mark) vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Storkow (Mark). Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Storkow (Mark) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Belege abzugeben: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Standesamt in Storkow (Mark) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Storkow (Mark)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oder-Spree

    Höhe
    37 m ü. NHN

    Fläche
    180,71 km2

    Einwohner
    9373 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    52 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15859

    Vorwahl
    33678

    KFZ Kennzeichen
    LOS, BSK, EH, FW

    Gemeindeschlüssel
    12 0 67 481

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Storkow (Mark)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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