Standesamt Prenzlau

Anschrift

Standesamt Prenzlau
Am Steintor 4
17291 Prenzlau


Mail:
standesamt@prenzlau.eu

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Prenzlau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@prenzlau.eu

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Prenzlau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Prenzlau

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, gewöhnlich gerecht rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Vereinigung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Amt in Prenzlau erklären und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Standesamt Prenzlau auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Prenzlau sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Prenzlau. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Prenzlau gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Prenzlau berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Prenzlau

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Uckermark

    Höhe
    30 m ü. NHN

    Fläche
    142,96 km2

    Einwohner
    18.706 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    131 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    17291

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    UM, ANG, PZ, SDT, TP

    Gemeindeschlüssel
    12 0 73 452

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Prenzlau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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