Standesamt Teupitz

Anschrift

Standesamt Teupitz
Markt 9
15755 Teupitz


Mail:
standesamt@teupitz.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Teupitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@teupitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Teupitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Teupitz

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, zumeist juristisch erlaubte, gestärkte Kennzeichung einer Bindung von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Teupitz aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber im Teupitz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Standesamt Teupitz. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Teupitz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Teupitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Teupitz

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Dahme-Spreewald

    Höhe
    35 m ü. NHN

    Fläche
    48,15 km2

    Einwohner
    1878 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    39 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15755

    Vorwahl
    33766

    KFZ Kennzeichen
    LDS, KW, LC, LN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 61 492

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Teupitz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Teupitz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Teupitz auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Brandenburg: