Standesamt Dahme/Mark

Anschrift

Standesamt Dahme/Mark
Hauptstr. 48-49
15936 Dahme/Mark


Mail:
amt@dahme.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dahme/Mark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 54 51) 9 81-0
E-Mail: amt@dahme.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dahme/Mark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dahme/Mark

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine erklärte, vorwiegend legitim rechtmäßige, belegte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Dahme/Mark anzeigen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Dahme/Mark auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Dahme/Mark angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere abzugeben: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege relevant sein! Ihr Amt in Dahme/Mark klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Dahme/Mark zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Dahme/Mark

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Teltow-Fläming

    Höhe
    87 m ü. NHN

    Fläche
    162,59 km2

    Einwohner
    4805 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    30 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15936

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    TF

    Gemeindeschlüssel
    12 0 72 053

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dahme/Mark

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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