Standesamt Dahme/Mark

Anschrift

Standesamt Dahme/Mark
Hauptstr. 48-49
15936 Dahme/Mark


Mail:
amt@dahme.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dahme/Mark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 54 51) 9 81-0
E-Mail: amt@dahme.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dahme/Mark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dahme/Mark

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Dahme/Mark geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Dahme/Mark eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Dahme/Mark die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Dahme/Mark eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dahme/Mark

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, überwiegend rechtlich zugestandene, gesicherte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Dahme/Mark einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Dahme/Mark antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Amt in Dahme/Mark beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Dahme/Mark zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Dahme/Mark

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Teltow-Fläming

Höhe
87 m ü. NHN

Fläche
162,59 km2

Einwohner
4805 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
30 Einwohner je km2

Postleitzahl
15936

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
TF

Gemeindeschlüssel
12 0 72 053

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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