Standesamt Vetschau/Spreewald

Anschrift

Standesamt Vetschau/Spreewald
Schloßstraße 10
03226 Vetschau/Spreewald


Mail:
standesamt@vetschau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vetschau/Spreewald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vetschau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vetschau/Spreewald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Vetschau/Spreewald

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, meistens rechtens rechtmäßige, belegte Basis einer Verbindung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Vetschau/Spreewald einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Vetschau/Spreewald vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Vetschau/Spreewald sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantworlichen Amt in Vetschau/Spreewald. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Vetschau/Spreewald gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Vetschau/Spreewald beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Vetschau/Spreewald schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Vetschau/Spreewald

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberspreewald-Lausitz

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    111,42 km2

    Einwohner
    7819 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    70 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3226

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OSL, CA, SFB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 66 320

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    Vetschau/Spreewald

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