Standesamt Fürstenberg/Havel

Anschrift

Standesamt Fürstenberg/Havel
Markt 1
16798 Fürstenberg/Havel


Mail:
standesamt@fuerstenberg-havel.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fürstenberg/Havel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fuerstenberg-havel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fürstenberg/Havel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Fürstenberg/Havel

Definition

Eine Verehelichung definiert eine erklärte, zumeist gerecht zugestandene, gefestigte Form einer Bindung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Fürstenberg/Havel erklären und die dafür relevanten Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Fürstenberg/Havel vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für das Recht der Heirat wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim Standesamt Fürstenberg/Havel. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Fürstenberg/Havel gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Tag für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Fürstenberg/Havel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Fürstenberg/Havel schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Fürstenberg/Havel

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    213,85 km2

    Einwohner
    5781 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    27 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16798

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 084

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Fürstenberg/Havel

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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