Standesamt Brüssow

Anschrift

Standesamt Brüssow
Prenzlauer Str. 8
17326 Brüssow


Mail:
e.joachim@amt-bruessow.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brüssow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 97 42) 8 60 24
E-Mail: e.joachim@amt-bruessow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brüssow.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brüssow

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine bewiesene, zumeist zulässig zulässige, verankerte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Brüssow aufnehmen und die hierbei notwendigen Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Brüssow vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Brüssow sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Brüssow . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Brüssow angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen wichtig sein! Das Standesamt in Brüssow stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Brüssow zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Brüssow

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Uckermark

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    101,81 km2

    Einwohner
    1759 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    17 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    17326

    Vorwahl
    39742

    KFZ Kennzeichen
    UM, ANG, PZ, SDT, TP

    Gemeindeschlüssel
    12 0 73 085

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

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    Brüssow

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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