Standesamt Gransee
Anschrift
Standesamt Gransee
Baustraße 56
16775 Gransee
Mail: standesamt@gransee.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gransee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gransee.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gransee.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gransee
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Gransee geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gransee eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Gransee die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.
Neubestellung
Wenn das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Gransee eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gransee
Definition
Eine Heirat bildet eine bewiesene, gewöhnlich rechtlich erlaubte, festgemachte Erklärung einer Vereinigung beider Personen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Gransee einleiten und die dafür notwendigen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Gransee auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Gransee sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Gransee beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gransee schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Gransee
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Oberhavel
Höhe
55 m ü. NHN
Fläche
121,68 km2
Einwohner
5877 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
48 Einwohner je km2
Postleitzahl
16775
Vorwahl
03306
KFZ Kennzeichen
OHV
Gemeindeschlüssel
12 0 65 100
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gransee auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gransee.
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