Standesamt Gransee

Anschrift

Standesamt Gransee
Baustraße 56
16775 Gransee


Mail:
standesamt@gransee.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gransee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gransee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gransee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gransee

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, weitgehend gesetzlich geregelte, gefestigte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Gransee anmelden und die hierfür notwendigen Dokumente besorgen. Generell müssen Sie eigenhändig im Gransee auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Gransee antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Standesamt Gransee. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Gransee angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Gransee ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gransee schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gransee

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    121,68 km2

    Einwohner
    5877 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    48 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16775

    Vorwahl
    03306

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 100

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

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    Gransee

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