Standesamt Storbeck-Frankendorf

Anschrift

Standesamt Storbeck-Frankendorf
Bergstraße 2
16818 Walsleben


Mail:
standesamt@storbeck-frankendorf.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Storbeck-Frankendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@storbeck-frankendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Storbeck-Frankendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Storbeck-Frankendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Storbeck-Frankendorfgeboren wurden, beim Standesamt Storbeck-Frankendorf beantragt werden.

Anbei zahlreiche Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Storbeck-Frankendorf die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Arten von Geburtsbescheinigungen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Storbeck-Frankendorf einen Ersatz beantragen. Hierfür werden in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Storbeck-Frankendorf

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, weitgehend legitim legale, untermauerte Erklärung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Storbeck-Frankendorf anzeigen und die hierbei notwendigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Storbeck-Frankendorf auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Amt in Storbeck-Frankendorf informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.