Standesamt Putlitz

Anschrift

Standesamt Putlitz
Zur Burghofwiese 2
16949 Putlitz


Mail:
standesamt@putlitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Putlitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@putlitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Putlitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Putlitz

Definition

Eine Ehe bestimmt eine begründete, weitgehend zulässig zulässige, untermauerte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Putlitz aufnehmen und die dafür relevanten Papiere erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Putlitz auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim Heiratsamt Putlitz. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Putlitz angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Putlitz berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Putlitz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Putlitz

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Prignitz

    Höhe
    57 m ü. NHN

    Fläche
    119,68 km2

    Einwohner
    2633 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    22 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16949

    Vorwahl
    33981

    KFZ Kennzeichen
    PR

    Gemeindeschlüssel
    12 0 70 325

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Putlitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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