Standesamt Erkner

Anschrift

Standesamt Erkner
Friedrichstr. 6-8
15537 Erkner


Mail:
standesamt@erkner.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erkner vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 62) 79 51 14
E-Mail: standesamt@erkner.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erkner.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Erkner

Definition

Eine Trauung definiert eine begründete, weitgehend gerecht zulässige, belegte Basis einer Beziehung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Erkner anzeigen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Erkner auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Erkner antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Erkner . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter in Erkner angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Erkner ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Erkner

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oder-Spree

    Höhe
    40 m ü. NHN

    Fläche
    16,53 km2

    Einwohner
    11.840 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    716 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15537

    Vorwahl
    03362

    KFZ Kennzeichen
    LOS, BSK, EH, FW

    Gemeindeschlüssel
    12 0 67 124

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    Erkner

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