Standesamt Erkner
Anschrift
Standesamt Erkner
Friedrichstr. 6-8
15537 Erkner
Mail: standesamt@erkner.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erkner vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 33 62) 79 51 14
E-Mail: standesamt@erkner.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erkner.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Erkner
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Erkner anzeigen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Erkner auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Erkner antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Erkner ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Erkner
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Oder-Spree
Höhe
40 m ü. NHN
Fläche
16,53 km2
Einwohner
11.840 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
716 Einwohner je km2
Postleitzahl
15537
Vorwahl
03362
KFZ Kennzeichen
LOS, BSK, EH, FW
Gemeindeschlüssel
12 0 67 124
Landesportal Brandenburg
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erkner
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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