Standesamt Flieth-Stegelitz

Anschrift

Standesamt Flieth-Stegelitz
Dorfmitte 14a
17268 Gerswalde


Mail:
standesamt@flieth-stegelitz.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flieth-Stegelitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@flieth-stegelitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flieth-Stegelitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Flieth-Stegelitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Flieth-Stegelitzgeboren wurden, beim Standesamt Flieth-Stegelitz beantragt werden.

Hier sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Flieth-Stegelitz das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Kategorien der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Flieth-Stegelitz eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Flieth-Stegelitz

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, vorwiegend rechtlich statthafte, untermauerte Kennzeichung einer Verbindung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Amt in Flieth-Stegelitz einleiten und die dazu erforderlichen Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber bei der Behörde in Flieth-Stegelitz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Flieth-Stegelitz ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Flieth-Stegelitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.