Standesamt Bad Wilsnack

Anschrift

Standesamt Bad Wilsnack
Am Markt 1
19336 Bad Wilsnack


Mail:
standesamt@bad-wilsnack.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Wilsnack vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-wilsnack.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Wilsnack.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Wilsnack

Definition

Eine Trauung bildet eine behördliche, überwiegend rechtlich legale, gefestigte Grundlage eines Bündnisses von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Bad Wilsnack einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie direkt bei der Behörde in Bad Wilsnack vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Bad Wilsnack sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Bad Wilsnack. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter in Bad Wilsnack angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Bad Wilsnack stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bad Wilsnack schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bad Wilsnack

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Prignitz

    Höhe
    27 m ü. NHN

    Fläche
    79,62 km2

    Einwohner
    2536 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    32 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    19336

    Vorwahl
    38791

    KFZ Kennzeichen
    PR

    Gemeindeschlüssel
    12 0 70 008

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad Wilsnack

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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