Standesamt Großräschen

Anschrift

Standesamt Großräschen
Seestr. 16
01983 Großräschen


Mail:
gprillwitz@grossraeschen.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großräschen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 53) 2 71 50
E-Mail: gprillwitz@grossraeschen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großräschen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Großräschen

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, meistenteils legitim statthafte, festgemachte Grundlage einer Verbindung von paarigen Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Großräschen anmelden und die dazu notwendigen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber bei der Behörde in Großräschen vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Großräschen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Papiere organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung festlegen.

Unterlagen

Vorwiegend sind folgende Materialien einzureichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Großräschen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Großräschen zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Großräschen

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oberspreewald-Lausitz

Höhe
115 m ü. NHN

Fläche
81,86 km2

Einwohner
8378 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
102 Einwohner je km2

Postleitzahl
01983

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
OSL, CA, SFB

Gemeindeschlüssel
12 0 66 112

Bürgermeister
Thomas Zenker (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

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Großräschen

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