Standesamt Guben

Anschrift

Standesamt Guben
Gasstr. 4
03172 Guben


Mail:
standesamt@guben.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Guben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 61) 68 71 13 21
E-Mail: standesamt@guben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Guben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Guben

Definition

Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, weitgehend zulässig erlaubte, gestärkte Erklärung einer Vereinigung mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Guben anmelden und die hierbei wichtigen Nachweise. beziehen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Guben vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Guben antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Guben angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Guben beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Guben zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Guben

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Spree-Neiße

    Höhe
    45 m ü. NHN

    Fläche
    43,99 km2

    Einwohner
    16.377 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    372 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3172

    Vorwahl
    03561

    KFZ Kennzeichen
    SPN, FOR, GUB, SPB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 71 160

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Guben

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