Standesamt Neuruppin

Anschrift

Standesamt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Neuruppin


Mail:
marietta.schmidt@stadtneuruppin.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuruppin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 91) 35 56 70
E-Mail: marietta.schmidt@stadtneuruppin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuruppin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neuruppin

Definition

Eine Trauung definiert eine begründete, zumeist rechtlich erlaubte, verankerte Basis einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Neuruppin aufnehmen und die hierfür erforderlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Neuruppin vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Trauung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Neuruppin angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Neuruppin stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Neuruppin

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Ostprignitz-Ruppin

    Höhe
    44 m ü. NHN

    Fläche
    305,24 km2

    Einwohner
    31.002 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    102 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OPR, KY, NP, WK

    Gemeindeschlüssel
    12 0 68 320

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neuruppin

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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