Standesamt Seelow

Anschrift

Standesamt Seelow
Küstriner Str. 61
15306 Seelow


Mail:
annett.ratzlaff@seelow.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seelow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 46) 80 21 35
E-Mail: annett.ratzlaff@seelow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seelow.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Seelow

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, überwiegend zulässig legale, gefestigte Bestätigung eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Seelow einleiten und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Seelow antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Seelow angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Nachweise zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Trauamt in Seelow klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Seelow schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Seelow

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Märkisch-Oderland

    Höhe
    52 m ü. NHN

    Fläche
    42,73 km2

    Einwohner
    5363 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    126 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15306

    Vorwahl
    03346

    KFZ Kennzeichen
    MOL, FRW, SEE, SRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 64 448

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    Seelow

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    Stadtgeschichte

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