Standesamt Drebkau

Anschrift

Standesamt Drebkau
Spremberger Straße 61
03116 Drebkau


Mail:
standesamt@drebkau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Drebkau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@drebkau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Drebkau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Drebkau

Definition

Eine Trauung bildet eine amtliche, zumeist juristisch geregelte, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Drebkau aufnehmen und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie selber im Drebkau auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen bei der Behörde in Drebkau. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Drebkau angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Drebkau informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Drebkau zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Drebkau

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Spree-Neiße

    Höhe
    87 m ü. NHN

    Fläche
    143,9 km2

    Einwohner
    5432 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    38 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3116

    Vorwahl
    35602

    KFZ Kennzeichen
    SPN, FOR, GUB, SPB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 71 057

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Drebkau

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