Standesamt Oranienburg

Anschrift

Standesamt Oranienburg
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg


Mail:
schaffran@oranienburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oranienburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 01) 60 06 92
E-Mail: schaffran@oranienburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oranienburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oranienburg

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, zumeist zulässig rechtmäßige, belegte Erklärung einer Bindung zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Oranienburg anmelden und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie direkt beim Standesamt Oranienburg vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Oranienburg sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim Heiratsamt Oranienburg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Trauung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Oranienburg angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Oranienburg informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oranienburg zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Oranienburg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    34 m ü. NHN

    Fläche
    163,68 km2

    Einwohner
    46.555 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    284 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16515

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 256

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    Landesportal Brandenburg

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    Oranienburg

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