Standesamt Trebbin

Anschrift

Standesamt Trebbin
Markt 1-3
14959 Trebbin


Mail:
anke.kalies@stadt-trebbin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Mittwoch: 09:00 – 12:00 Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Trebbin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 37 31) 8 42 34
E-Mail: anke.kalies@stadt-trebbin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Trebbin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Trebbin

Definition

Eine Trauung definiert eine amtliche, gewöhnlich gesetzlich zugestandene, verankerte Basis eines Bündnisses beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt Trebbin einleiten und die hierfür wichtigen Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Trebbin auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Trebbin antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Standesamt Trebbin. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Trebbin gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt relevant sein! Ihr Trauamt in Trebbin ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Trebbin

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Teltow-Fläming

    Höhe
    39 m ü. NHN

    Fläche
    126,36 km2

    Einwohner
    9760 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    77 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14959

    Vorwahl
    33731

    KFZ Kennzeichen
    TF

    Gemeindeschlüssel
    12 0 72 426

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Trebbin

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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