Standesamt Schwarzbach (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Schwarzbach (Brandenburg)
Rudolf-Breitscheid-Straße 4
01945 Ruhland


Mail:
standesamt@stadtruhland.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzbach (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtruhland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzbach (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwarzbach (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Schwarzbach (Brandenburg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schwarzbach (Brandenburg) geboren sind.

Hier sind einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Schwarzbach (Brandenburg) die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Kategorien der Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet für diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Schwarzbach (Brandenburg) eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwarzbach (Brandenburg)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine bewiesene, weitgehend gerecht erlaubte, verankerte Form einer Beziehung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Amt in Schwarzbach (Brandenburg) einleiten und die dazu unerlässlichen Papiere besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Schwarzbach (Brandenburg) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Schwarzbach (Brandenburg) antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Das Amt in Schwarzbach (Brandenburg) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schwarzbach (Brandenburg) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schwarzbach (Brandenburg)

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oberspreewald-Lausitz

Höhe
96 m ü. NHN

Fläche
37,22 km2

Einwohner
3767 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
101 Einwohner je km2

Postleitzahl
1945

Vorwahl
35752

KFZ Kennzeichen
OSL, CA, SFB

Gemeindeschlüssel
12 0 66 272

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schwarzbach (Brandenburg)

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Wegweiser:

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