Standesamt Lebus

Anschrift

Standesamt Lebus
Breite Str. 1
15326 Lebus


Mail:
buerodesamtsdirektors@amt-lebus.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lebus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 36 04) 4 45-0
E-Mail: buerodesamtsdirektors@amt-lebus.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lebus.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lebus

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend juristisch zulässige, gesicherte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Lebus erklären und die hierfür relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Lebus auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Lebus antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Lebus. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter in Lebus angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Standesamt in Lebus ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lebus schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lebus

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Märkisch-Oderland

    Höhe
    20 m ü. NHN

    Fläche
    54,42 km2

    Einwohner
    3133 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    58 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15326

    Vorwahl
    33604

    KFZ Kennzeichen
    MOL, FRW, SEE, SRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 64 268

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    Landesportal Brandenburg

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    Lebus

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