Standesamt Premnitz

Anschrift

Standesamt Premnitz
Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz


Mail:
stadt@premnitz.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00 Mittwoch: Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00 Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Premnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 86) 25 91 29
E-Mail: stadt@premnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Premnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Premnitz

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich geregelte, gefestigte Basis einer Bindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Premnitz erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Premnitz auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Heiratsamt Premnitz. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Premnitz angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Standesamt in Premnitz ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Premnitz schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Premnitz

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Havelland

    Höhe
    30 m ü. NHN

    Fläche
    46,27 km2

    Einwohner
    8290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    179 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14727

    Vorwahl
    03386

    KFZ Kennzeichen
    HVL, NAU, RN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 63 244

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Premnitz

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    Stadtgeschichte

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