Standesamt Karstädt (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Karstädt (Brandenburg)
Mühlenstraße 1
19357 Karstädt


Mail:
standesamt@karstaedt-brandenburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karstädt (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@karstaedt-brandenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karstädt (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karstädt (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Karstädt (Brandenburg)geboren wurden, beim Standesamt Karstädt (Brandenburg) beantragt werden.

Im Weiteren sind einige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Karstädt (Brandenburg) das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Kategorien von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Karstädt (Brandenburg) eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karstädt (Brandenburg)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine anerkannte, überwiegend legitim geregelte, gesicherte Form eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Karstädt (Brandenburg) anzeigen und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Karstädt (Brandenburg) auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Karstädt (Brandenburg) antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Karstädt (Brandenburg) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Karstädt (Brandenburg) zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.