Standesamt Frankfurt (Oder)

Anschrift

Standesamt Frankfurt (Oder)
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)


Mail:
standesamt@frankfurt-oder.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankfurt (Oder) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 35) 5 52 34 00
E-Mail: standesamt@frankfurt-oder.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankfurt (Oder).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankfurt (Oder)

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, meistens gerecht rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung eines Verbunds zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat bei der Behörde in Frankfurt (Oder) erklären und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selber bei der Behörde in Frankfurt (Oder) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Frankfurt (Oder). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Frankfurt (Oder) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Frankfurt (Oder) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Frankfurt (Oder) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Frankfurt (Oder)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    28 m ü. NHN

    Fläche
    147,85 km2

    Einwohner
    56.679 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    383 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FF

    Gemeindeschlüssel
    12 0 53 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankfurt (Oder)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Frankfurt (Oder).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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