Standesamt Frankfurt (Oder)

Anschrift

Standesamt Frankfurt (Oder)
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)


Mail:
standesamt@frankfurt-oder.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankfurt (Oder) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 35) 5 52 34 00
E-Mail: standesamt@frankfurt-oder.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankfurt (Oder).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frankfurt (Oder)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Frankfurt (Oder) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Frankfurt (Oder) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Frankfurt (Oder) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Frankfurt (Oder) eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frankfurt (Oder)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine begründete, meistenteils legitim zulässige, gefestigte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Frankfurt (Oder) aufnehmen und die hierbei wichtigen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Frankfurt (Oder) vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Stadtbüro in Frankfurt (Oder) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Frankfurt (Oder) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Frankfurt (Oder)

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
28 m ü. NHN

Fläche
147,85 km2

Einwohner
56.679 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
383 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
FF

Gemeindeschlüssel
12 0 53 000

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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