Standesamt Berkenbrück

Anschrift

Standesamt Berkenbrück
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)


Mail:
standesamt@berkenbrueck.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berkenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berkenbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berkenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berkenbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Berkenbrückgeborene Personen beim Standesamt Berkenbrück zu beantragen.

Im Folgenden sind mehrere allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Berkenbrück die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Berkenbrück eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berkenbrück

Definition

Eine Ehe benennt eine amtliche, meistens gerecht statthafte, belegte Bestätigung einer Vereinigung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Berkenbrück anmelden und die dazu erforderlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Berkenbrück erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Standesamt in Berkenbrück klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Berkenbrück

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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