Standesamt Werneuchen

Anschrift

Standesamt Werneuchen
Am Markt 5
16356 Werneuchen


Mail:
standesamt@werneuchen-barnim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Werneuchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@werneuchen-barnim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Werneuchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Werneuchen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine amtliche, meistenteils juristisch legale, verankerte Begründung eines Verbunds gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Werneuchen aufnehmen und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Werneuchen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Werneuchen sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Werneuchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Werneuchen angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Werneuchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Werneuchen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Werneuchen

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Barnim

    Höhe
    75 m ü. NHN

    Fläche
    117,01 km2

    Einwohner
    9261 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    79 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16356

    Vorwahl
    33398

    KFZ Kennzeichen
    BAR, BER, EW

    Gemeindeschlüssel
    12 0 60 280

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

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    Werneuchen

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