Standesamt Altdöbern

Anschrift

Standesamt Altdöbern
Marktstr. 1
03229 Altdöbern


Mail:
standesamt@altdoebern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altdöbern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altdoebern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altdöbern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Altdöbern

Definition

Eine Heirat beschreibt eine behördliche, meistenteils legitim legale, gefestigte Grundlage einer Vereinigung zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Altdöbern erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie eigenhändig im Altdöbern vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Altdöbern angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Altdöbern klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Altdöbern

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Altdöbern

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Altdöbern.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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