Standesamt Schwedt/Oder

Anschrift

Standesamt Schwedt/Oder
Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder


Mail:
standesamt.stadt@schwedt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwedt/Oder vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 32) 44 68 30
E-Mail: standesamt.stadt@schwedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwedt/Oder.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwedt/Oder

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schwedt/Oder ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schwedt/Oder geboren sind.

Im Weiteren sind einige grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Schwedt/Oder die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schwedt/Oder eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwedt/Oder

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, meistenteils rechtens rechtmäßige, gesicherte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Schwedt/Oder einleiten und die hierfür wichtigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Schwedt/Oder antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Schwedt/Oder sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Schwedt/Oder ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schwedt/Oder zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schwedt/Oder

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Uckermark

Höhe
4 m ü. NHN

Fläche
360,73 km2

Einwohner
33.524 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
93 Einwohner je km2

Postleitzahl
16303

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
UM, ANG, PZ, SDT, TP

Gemeindeschlüssel
12 0 73 532

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schwedt/Oder

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