Standesamt Schwedt/Oder

Anschrift

Standesamt Schwedt/Oder
Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder


Mail:
standesamt.stadt@schwedt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwedt/Oder vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 32) 44 68 30
E-Mail: standesamt.stadt@schwedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwedt/Oder.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schwedt/Oder

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, überwiegend zulässig erlaubte, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Schwedt/Oder erklären und die hierbei wichtigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Schwedt/Oder erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Schwedt/Oder. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Schwedt/Oder gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise darzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Trauamt in Schwedt/Oder informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schwedt/Oder zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schwedt/Oder

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Uckermark

    Höhe
    4 m ü. NHN

    Fläche
    360,73 km2

    Einwohner
    33.524 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    93 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16303

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    UM, ANG, PZ, SDT, TP

    Gemeindeschlüssel
    12 0 73 532

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schwedt/Oder

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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