Standesamt Sonnewalde

Anschrift

Standesamt Sonnewalde
Schulstr. 3
03249 Sonnewalde


Mail:
standesamt@stadt-sonnewalde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sonnewalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 53 23) 6 31 23
E-Mail: standesamt@stadt-sonnewalde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sonnewalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sonnewalde

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, weitgehend juristisch geregelte, gestärkte Begründung einer Bindung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Sonnewalde erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig im Sonnewalde vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Sonnewalde. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Sonnewalde angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Sonnewalde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Sonnewalde

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    101 m ü. NHN

    Fläche
    119,29 km2

    Einwohner
    3153 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    26 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3249

    Vorwahl
    35323

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 469

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sonnewalde

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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