Standesamt Hohenbocka

Anschrift

Standesamt Hohenbocka
Rudolf-Breitscheid-Straße 4
01945 Ruhland


Mail:
standesamt@stadtruhland.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenbocka vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtruhland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenbocka.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenbocka

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Hohenbocka ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohenbocka geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können ebenso die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Hohenbocka die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Hohenbocka eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenbocka

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, vorwiegend legitim zulässige, gefestigte Form einer Verbindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt Hohenbocka erklären und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Hohenbocka erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Hohenbocka ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hohenbocka zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.